Aus- und Weiterbildung in Seelsorge, Spiritual Care und Pastoralpsychologie AWS

Studiengänge AWS Schweiz

Es werden Studiengänge mit unterschiedlichen berufsfeldspezifischen, methodischen oder kontextuellen Schwerpunkten angeboten. Sie sind berufsbegleitend konzipiert. In allen Studiengängen sind CAS-Abschlüsse möglich. Das CAS-Studium (mind. 15 ECTS) thematisiert Seelsorge mit Menschen in unterschiedlichen Lebens- und Krisensituationen. Es trägt zur Entwicklung der Fähigkeit bei, Menschen in ihren Vernetzungen differenziert wahrzunehmen, Seelsorgeprozesse in einem ausgewählten Arbeitsfeld zu reflektieren und professionell zu gestalten sowie persönliche und strukturelle Implikationen dieser Arbeit zu verstehen.

Ergänzend zu den Inhalten eines methodischen und eines kontextuellen CAS- Studiums erwerben die Teilnehmenden im DAS-Studiums (mind. 34 ECTS) Fähigkeiten zur institutionellen Arbeit und zur Qualitätssicherung in ihrem beruflichen Umfeld. Das MAS-Studium (60 ECTS) vertieft die berufsbezogenen Handlungskompetenzen. Absolventen*innen bearbeiten aus theologisch-ethischer Perspektive Gesamtfragen der Seelsorge und reflektieren deren gesellschaftliche Bezüge. Sie besitzen vertiefte Fachkenntnisse in jenen Wissensgebieten, die für ihre Tätigkeit relevant sind, und kennen den aktuellen wissenschaftlichen Diskurs in Seelsorge und Pastoralpsychologie.

Zielgruppe

Das schweizerische Weiterbildungsprogramm der Aus- und Weiterbildung in Seelsorge, Spiritual Care und Pastoralpsychologie, das im Rahmen einer Kooperation zwischen der Universität Bern, der Theologischen Hochschule Chur, den Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn (als Vertretung der Deutschschweizerischen Kirchenkonferenz) und der Deutschschweizerischen Ordinarienkonferenz angeboten wird, richtet sich an Personen, die in einem Pfarramt, einem analogen seelsorglichen Dienst oder in einem Spezialamt der Seelsorge tätig sind oder eine solche Tätigkeit anstreben.

Universitäre Abschlüsse

Die Universität Bern und die Theologische Hochschule Chur verleihen den Absolvent:innen folgende Abschlüsse:

  • CAS AWS Unibe THC: Certificate of Advanced Studies (wahlweise ASHG / CPT / LOS / SPKS / SSMV / SYSA) AWS, Universität Bern und Theologische Hochschule Chur
  • DAS SPES AWS Unibe THC: Diploma of Advanced Studies Spezialseelsorge AWS, Universität Bern und Theologische Hochschule Chur
  • MAS SPES AWS Unibe THC: Master of Advanced Studies Spezialseelsorge AWS, Universität Bern und Theologische Hochschule Chur

Module und weitere Studienleistungen

Die Studiengänge sind modular konzipiert und gliedern sich in

  • Studiengangspezifische A-Module
  • Studiengangübergreifende B-Module
  • Schriftliche Leistungsnachweise
  • Trainings-Module
  • Praktika
  • Supervision
  • Praxisgemeinschaften
  • Abschlussarbeiten bei DAS- und MAS-Studiengängen

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zu allen Studiengängen ist ein universitärer Hochschulabschluss auf Stufe Master in Theologie. Für die einzelnen Studiengänge gelten zusätzlich spezifische Zulassungsvoraussetzungen (Seelsorgeerfahrung oder Erfahrung in ähnlichen Bereichen von Begleitung und Beratung). Über die Zulassung zu den Studiengängen entscheidet die Programmleitung auf Antrag der Studienleitung. Ausnahmen bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen können von der Programmleitung „sur dossier“ genehmigt werden. Bei Personen ohne Hochschulabschluss oder Berufspraxis können weitere Qualifikationen eingefordert werden.

Studienzeit

Die Regelstudienzeit für die CAS-Studiengänge beträgt 2 Jahre. Die maximale Studienzeit für die CAS-Studiengänge beträgt 5 Jahre. Zur Erlangung eines DAS bzw. MAS darf der Abstand zum Absolvieren eines CAS nicht mehr als 10 Jahre betragen.

Anrechnung externer Studienleistungen

Extern erbrachte Studienleistungen können bis zum Umfang von 1/3 der ECTS-Credits eines Studienganges angerechnet werden, sofern diese an einer Hochschule erbracht wurden und mit einzelnen Zielen und Inhalten des Studiengangs übereinstimmen. Über die Anrechnung entscheidet die Programmleitung. Eine Anrechnung ist auf 10 Jahre nach Absolvierung der Studienleistung beschränkt.